<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Normen &amp; Recht &#8211; CAD-Zeichenbüro Göksu GmbH</title>
	<atom:link href="https://cad-goeksu.de/category/normen-recht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://cad-goeksu.de</link>
	<description>Ihr Dienstleister im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung</description>
	<lastBuildDate>Tue, 03 Feb 2026 07:57:23 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://cad-goeksu.de/wp-content/uploads/2024/11/cropped-512x512-3D-32x32.png</url>
	<title>Normen &amp; Recht &#8211; CAD-Zeichenbüro Göksu GmbH</title>
	<link>https://cad-goeksu.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Warum „Standardwerte“ aus dem GEG nicht für die Heizlast reichen</title>
		<link>https://cad-goeksu.de/warum-standardwerte-aus-dem-geg-nicht-fuer-die-heizlast-reichen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schwabe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Feb 2026 07:52:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber & Tipps, Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Bestandsaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[GEG 2026]]></category>
		<category><![CDATA[TGA-Fachplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Wärmepumpe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cad-goeksu.de/?p=138110</guid>

					<description><![CDATA[DIN EN 12831 (TGA-Planung) vs. GEG / DIN V 18599 (Energieeffizienz) – und warum du sonst entweder frierst oder die Anlage sich zu Tode taktet. Einleitung: Das Problem ist nicht Unwissen – sondern ein Kategorienfehler In vielen Projekten läuft derselbe Film: Es gibt einen GEG-Nachweis oder eine energetische Bilanz nach DIN V 18599 – und daraus werden dann „mal eben“ Heizflächen, Rohrdimensionen oder sogar die Wärmepumpe abgeleitet. Schließlich stehen da doch U-Werte, Flächen und Kennwerte drin. Das klingt logisch, ist aber in der Praxis oft ein klassischer Denkfehler: Bilanz ist nicht Last. Eine Bilanz beschreibt ein energetisches Niveau über ein Jahr. Eine Heizlast ist eine Auslegungsleistung für den Worst Case – die kälteste anzunehmende Nacht. Und genau da entscheidet sich, ob’s warm wird. Kurz erklärt: Warum „Standardwerte“ aus dem GEG nicht für die Heizlast reichen Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen der energetischen Bilanzierung (DIN V 18599) für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Heizlastberechnung (DIN EN 12831) für die Anlagendimensionierung. 1) Analyse: Die Verwechslung von „Bilanz“ und „Last“ 2) Lösungsvorschlag: Präzision statt Pauschalen Werden Schichtaufbauten und U-Werte „geschätzt“ oder aus Tabellen/Standardwerten übernommen, entstehen typische Risiken: 3) Kritische Punkte: Der „Standardwerte“-Irrglaube 4) Nächste Schritte (sauberer Workflow) Direktvergleich: Energiebilanz vs. Heizlast Merkmal Energiebilanz (GEG / DIN V 18599) Heizlastberechnung (DIN EN 12831) Primäres Ziel Nachweis der Energieeffizienz. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (GEG) und BEG-Förderung. Technische Auslegung. Dimensionierung von Heizgerät, Rohren und Heizflächen. Betrachtungszeitraum Das ganze Jahr. Durchschnittliche Gewinne (Sonne, Personen) werden gegengerechnet. Der Extremfall. Die kälteste anzunehmende Nacht (ohne Sonne, ohne interne Gewinne). &#8230; <p class="link-more"><a href="https://cad-goeksu.de/warum-standardwerte-aus-dem-geg-nicht-fuer-die-heizlast-reichen/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Warum „Standardwerte“ aus dem GEG nicht für die Heizlast reichen“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
		
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stichtag 12.01.2026: Das endgültige Aus für Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation</title>
		<link>https://cad-goeksu.de/stichtag-12-01-2026-das-endgueltige-aus-fuer-bleileitungen-in-der-trinkwasserinstallation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schwabe]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Dec 2025 07:55:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[2026]]></category>
		<category><![CDATA[Bestandsaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Bleileitungen]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[PFAS]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierung]]></category>
		<category><![CDATA[TGA]]></category>
		<category><![CDATA[Trinkwasserhygiene]]></category>
		<category><![CDATA[TrinkwV]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cad-goeksu.de/?p=136530</guid>

					<description><![CDATA[Der Stichtag rückt näher: Ab dem 12.01.2026 gilt das vollständige Austauschgebot für Bleileitungen gemäß TrinkwV. Warum Immobilienbesitzer und Verwalter jetzt handeln müssen, welche Fristen wirklich gelten und warum „Wasser laufen lassen“ keine rechtssichere Lösung mehr ist. Die Uhr tickt: Ablauf der Übergangsfrist Der 12. Januar 2026 markiert eine entscheidende Zäsur in der deutschen Trinkwasserhygiene. An diesem Tag endet die Übergangsfrist gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung. Was viele Eigentümer und Verwalter unterschätzen: Ein Austausch von Steigsträngen oder Kellerverteilungen benötigt Vorlauf. Wer jetzt nicht plant, kann ab dem Stichtag mit Bußgeldern und behördlichen Anordnungen rechnen – im Einzelfall auch mit Nutzungsbeschränkungen. Wichtig zu wissen: In begründeten Einzelfällen kann beim zuständigen Gesundheitsamt eine befristete Fristverlängerung beantragt werden. Das ist kein Automatismus – in der Regel braucht es dafür einen nachweislich beauftragten Austausch und einen plausiblen Termin-/Umsetzungsplan. Der rechtliche Hintergrund: Verschärfung in zwei Stufen Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bereits seit 2013 bei 0,010 mg/l. Neu ist nicht der Wert an sich, sondern die Konsequenz aus der novellierten Verordnung: Dieser Wert ist mit vorhandenen Bleileitungen technisch faktisch nicht sicher einzuhalten. Selbst kurze Teilstücke können das Wasser unzulässig belasten. Deshalb gilt ab dem 12.01.2026 das Verbot dieser Leitungen. Der Blick in die Zukunft: Eine Sanierung „auf Kante genäht“ lohnt sich nicht. Bereits ab dem 12.01.2028 sinkt der Grenzwert weiter auf 0,005 mg/l. Wer jetzt saniert, sollte also sicherstellen, dass das System komplett bleifrei wird, um auch für die nächste Verschärfung gerüstet zu sein. Praxiswissen: Bleileitungen sicher erkennen In Gebäuden mit Baujahr vor 1973 &#8230; <p class="link-more"><a href="https://cad-goeksu.de/stichtag-12-01-2026-das-endgueltige-aus-fuer-bleileitungen-in-der-trinkwasserinstallation/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Stichtag 12.01.2026: Das endgültige Aus für Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
		
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vorschau auf die neue DIN 1986-100: Was der aktuelle Entwurf für 2026 ankündigt</title>
		<link>https://cad-goeksu.de/vorschau-auf-die-neue-din-1986-100-was-der-aktuelle-entwurf-fuer-2026-ankuendigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Schwabe]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Dec 2025 19:15:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sanitärtechnik / Entwässerung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cad-goeksu.de/?p=136469</guid>

					<description><![CDATA[Die &#8222;Bibel der Entwässerungstechnik&#8220; steht vor ihrer Novellierung. Der aktuelle Norm-Entwurf (E DIN 1986-100, Ausgabe 05/2025) gibt bereits einen klaren Ausblick darauf, was TGA-Fachplaner und Systemplaner ab voraussichtlich Q1 2026 erwartet. Wir fassen die geplanten Änderungen zusammen. Die DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ ist das zentrale Regelwerk für die entwässerungstechnische Planung in Deutschland. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse und baulicher Verdichtung wurde eine Anpassung der Norm unumgänglich. Der aktuelle Stand der Novellierung (2025) schärft viele Definitionen nach und schließt Lücken, die in der Praxis oft zu Unsicherheiten führten. Auch wenn die finale Ausgabe erst für 2026 erwartet wird, sind die Änderungen im aktuellen Entwurf wegweisend. Hier sind die vier zentralen Punkte aus dem Entwurf, die Sie jetzt schon auf dem Radar haben sollten: 1. Präzisierung: Die neue Definition der Rückstauebene Bisher wurde in der Praxis häufig vereinfacht angenommen: Rückstauebene (RSE) = Geländeoberkante am Anschlusspunkt. Der Norm-Entwurf macht deutlich, dass dies hydraulisch oft zu kurz greift, besonders bei komplexen Geländeverläufen. Die Novellierung sieht eine hydraulisch exaktere Definition vor: Rückstauebene = Höhe des wirksamen Entspannungspunktes + Überstauhöhe Bedeutung für die Planung: Gerade bei Gebäuden in Hanglage oder wenn der Kanaldeckel auf der Straße höher liegt als das Grundstück, muss die RSE künftig noch sorgfältiger individuell ermittelt werden. 2. Hebeanlagen: Die Rückstauschleife wird sicherer Ein kritischer Punkt bei Abwasserhebeanlagen ist der sogenannte Saugheber-Effekt. Wenn eine Druckleitung vollgefüllt ist und in einen tiefer liegenden Kanal mündet, kann der Unterdruck den Sammelbehälter der Hebeanlage leersaugen. Der Entwurf zur DIN 1986-100 plant hier verschärfte Vorgaben, um &#8230; <p class="link-more"><a href="https://cad-goeksu.de/vorschau-auf-die-neue-din-1986-100-was-der-aktuelle-entwurf-fuer-2026-ankuendigt/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Vorschau auf die neue DIN 1986-100: Was der aktuelle Entwurf für 2026 ankündigt“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
		
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
