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	<title>TGA-Fachplanung &#8211; CAD-Zeichenbüro Göksu GmbH</title>
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		<title>Warum „Standardwerte“ aus dem GEG nicht für die Heizlast reichen</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Feb 2026 07:52:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber & Tipps, Energieeffizienz]]></category>
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					<description><![CDATA[DIN EN 12831 (TGA-Planung) vs. GEG / DIN V 18599 (Energieeffizienz) – und warum du sonst entweder frierst oder die Anlage sich zu Tode taktet. Einleitung: Das Problem ist nicht Unwissen – sondern ein Kategorienfehler In vielen Projekten läuft derselbe Film: Es gibt einen GEG-Nachweis oder eine energetische Bilanz nach DIN V 18599 – und daraus werden dann „mal eben“ Heizflächen, Rohrdimensionen oder sogar die Wärmepumpe abgeleitet. Schließlich stehen da doch U-Werte, Flächen und Kennwerte drin. Das klingt logisch, ist aber in der Praxis oft ein klassischer Denkfehler: Bilanz ist nicht Last. Eine Bilanz beschreibt ein energetisches Niveau über ein Jahr. Eine Heizlast ist eine Auslegungsleistung für den Worst Case – die kälteste anzunehmende Nacht. Und genau da entscheidet sich, ob’s warm wird. Kurz erklärt: Warum „Standardwerte“ aus dem GEG nicht für die Heizlast reichen Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen der energetischen Bilanzierung (DIN V 18599) für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Heizlastberechnung (DIN EN 12831) für die Anlagendimensionierung. 1) Analyse: Die Verwechslung von „Bilanz“ und „Last“ 2) Lösungsvorschlag: Präzision statt Pauschalen Werden Schichtaufbauten und U-Werte „geschätzt“ oder aus Tabellen/Standardwerten übernommen, entstehen typische Risiken: 3) Kritische Punkte: Der „Standardwerte“-Irrglaube 4) Nächste Schritte (sauberer Workflow) Direktvergleich: Energiebilanz vs. Heizlast Merkmal Energiebilanz (GEG / DIN V 18599) Heizlastberechnung (DIN EN 12831) Primäres Ziel Nachweis der Energieeffizienz. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (GEG) und BEG-Förderung. Technische Auslegung. Dimensionierung von Heizgerät, Rohren und Heizflächen. Betrachtungszeitraum Das ganze Jahr. Durchschnittliche Gewinne (Sonne, Personen) werden gegengerechnet. Der Extremfall. Die kälteste anzunehmende Nacht (ohne Sonne, ohne interne Gewinne). &#8230; <p class="link-more"><a href="https://cad-goeksu.de/warum-standardwerte-aus-dem-geg-nicht-fuer-die-heizlast-reichen/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Warum „Standardwerte“ aus dem GEG nicht für die Heizlast reichen“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
		
		
		
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		<title>Aktuelle Entwicklungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Dec 2025 07:38:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Gebäudeenergiegesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[Status Quo und Handlungsempfehlungen für die TGA-Planung Der Koalitionsausschuss hat kürzlich neue Eckpunkte zur Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt. Auch wenn politisch ein „Umbau“ oder eine „Umbenennung“ angekündigt wurde, ist für Bauherren und Planer entscheidend, was rechtlich aktuell Bestand hat und wie mit der Übergangsphase umzugehen ist. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der aktuellen Beschlusslage und deren Auswirkungen auf Planungsprozesse in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). 1. Status Quo: Die aktuelle Rechtslage Ungeachtet der angekündigten politischen Reformen gilt aktuell weiterhin das bestehende GEG in seiner derzeitigen Fassung. Die politischen Rahmenbedingungen im Überblick: 2. Auswirkungen auf die Projektierung und Fachplanung Für die TGA-Systemplanung ergibt sich aus der politischen Gemengelage die Notwendigkeit einer flexiblen Strategie, um Planungssicherheit zu gewährleisten. A) Planungsstrategie: Flexibilität durch Variantenbetrachtung Bis zum Inkrafttreten einer Novelle ist eine „duale“ Vorgehensweise empfehlenswert: Konsequenz für die Technik: Die Wärmepumpe bleibt eine zentrale Technologie, jedoch sollten hybride Systeme, Fernwärmeoptionen, Quartierslösungen oder die Ertüchtigung des Bestands als gleichwertige Optionen in der Vorplanung detailliert betrachtet werden. B) Ausschreibung und Leistungsverzeichnisse Um auf gesetzliche Änderungen im Frühjahr 2026 reagieren zu können, empfiehlt es sich, Leistungsbeschreibungen und Planungsprämissen entsprechend offen zu formulieren. Empfohlene Formulierungen für Planungsunterlagen: Dies schafft vertragliche Sicherheit, sollten sich Detailanforderungen während der Projektlaufzeit ändern. C) Transparenz in der Beratung Gegenüber Investoren und Bauherren schafft eine offene Kommunikation über die politische Schwebephase Vertrauen. Der Beratungsansatz: Die Planung erfolgt rechtskonform nach geltendem GEG. Da politisch eine Reform bis Ende Februar 2026 angekündigt ist, deren Details jedoch noch offen sind, beinhaltet die Planung idealerweise eine GEG-sichere Basislösung sowie &#8230; <p class="link-more"><a href="https://cad-goeksu.de/aktuelle-entwicklungen-zum-gebaeudeenergiegesetz-geg/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Aktuelle Entwicklungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
		
		
		
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