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	<title>TGA &#8211; CAD-Zeichenbüro Göksu GmbH</title>
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	<description>Ihr Dienstleister im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung</description>
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		<title>Energiepreise 2026: Gegensteuern ohne Investitionen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Schwabe]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jan 2026 08:14:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber & Tipps, Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[CO2-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[Das neue Jahr ist da – und mit ihm der Blick auf Abschläge und Nebenkosten. 2026 wirken mehrere Faktoren gleichzeitig: Die gute Nachricht: Du musst nicht sofort Tausende Euro in Wärmepumpe oder Dämmung stecken. Die größten Hebel ohne Investition sind fast immer: richtig regeln statt „auf Verdacht“ heizen, Vorlauftemperatur runter (wo erlaubt), Warmwasserverluste senken, Lüftung und Feuchte im Griff behalten. Kurz &#38; bündig: Sofort-Checkliste (die 30-Minuten-Runde) Mieter oder Immobilienbesitzer? Was du anfassen darfst (und was nicht) Viele Tipps scheitern nicht an der Technik, sondern daran, dass man an der falschen Stelle dreht. Darum einmal klar getrennt: Als Mieter (typisch möglich) Als Immobilienbesitzer / Betreiber (zusätzlich möglich) Tipp für Mieter: Wenn du Einsparpotenzial bei Heizkurve oder Zirkulation vermutest, hilft oft eine kurze, sachliche Nachricht:„Maßnahme senkt Kosten für alle, ohne Investition – bitte prüfen lassen.“ Der größte Hebel: Raumwärme (Heizung richtig betreiben) Raumwärme ist in Haushalten sehr häufig der größte Energieposten. Entsprechend lohnt sich hier Optimierung am meisten – und sie kostet oft nur: Aufmerksamkeit plus Geduld. 1) Mythos Thermostat: „Auf 5 wird’s schneller warm“ – nein Ein Thermostat ist kein Wasserhahn. Es ist ein Regler: Es öffnet das Ventil, bis die Zieltemperatur erreicht ist – dann drosselt es automatisch. Praxis-Empfehlung: Faustregel: 1 °C weniger spart oft spürbar – aber nur, wenn die durchschnittliche Raumtemperatur wirklich dauerhaft sinkt (nicht nur „kurz mal“). 2) Für Immobilienbesitzer: Heizkurve / Vorlauftemperatur optimieren (0 € – mit großem Effekt) Werkseinstellungen sind oft Sicherheitswerte: lieber zu warm als Reklamation. Das kostet Effizienz: Vorgehensweise (bewährt &#38; sicher) Wichtig: &#8230; <p class="link-more"><a href="https://cad-goeksu.de/energiepreise-2026-gegensteuern-ohne-investition/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Energiepreise 2026: Gegensteuern ohne Investitionen“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
		
		
		
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		<title>Stichtag 12.01.2026: Das endgültige Aus für Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Schwabe]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Dec 2025 07:55:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[2026]]></category>
		<category><![CDATA[Bestandsaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Bleileitungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Trinkwasserhygiene]]></category>
		<category><![CDATA[TrinkwV]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Stichtag rückt näher: Ab dem 12.01.2026 gilt das vollständige Austauschgebot für Bleileitungen gemäß TrinkwV. Warum Immobilienbesitzer und Verwalter jetzt handeln müssen, welche Fristen wirklich gelten und warum „Wasser laufen lassen“ keine rechtssichere Lösung mehr ist. Die Uhr tickt: Ablauf der Übergangsfrist Der 12. Januar 2026 markiert eine entscheidende Zäsur in der deutschen Trinkwasserhygiene. An diesem Tag endet die Übergangsfrist gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung. Was viele Eigentümer und Verwalter unterschätzen: Ein Austausch von Steigsträngen oder Kellerverteilungen benötigt Vorlauf. Wer jetzt nicht plant, kann ab dem Stichtag mit Bußgeldern und behördlichen Anordnungen rechnen – im Einzelfall auch mit Nutzungsbeschränkungen. Wichtig zu wissen: In begründeten Einzelfällen kann beim zuständigen Gesundheitsamt eine befristete Fristverlängerung beantragt werden. Das ist kein Automatismus – in der Regel braucht es dafür einen nachweislich beauftragten Austausch und einen plausiblen Termin-/Umsetzungsplan. Der rechtliche Hintergrund: Verschärfung in zwei Stufen Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bereits seit 2013 bei 0,010 mg/l. Neu ist nicht der Wert an sich, sondern die Konsequenz aus der novellierten Verordnung: Dieser Wert ist mit vorhandenen Bleileitungen technisch faktisch nicht sicher einzuhalten. Selbst kurze Teilstücke können das Wasser unzulässig belasten. Deshalb gilt ab dem 12.01.2026 das Verbot dieser Leitungen. Der Blick in die Zukunft: Eine Sanierung „auf Kante genäht“ lohnt sich nicht. Bereits ab dem 12.01.2028 sinkt der Grenzwert weiter auf 0,005 mg/l. Wer jetzt saniert, sollte also sicherstellen, dass das System komplett bleifrei wird, um auch für die nächste Verschärfung gerüstet zu sein. Praxiswissen: Bleileitungen sicher erkennen In Gebäuden mit Baujahr vor 1973 &#8230; <p class="link-more"><a href="https://cad-goeksu.de/stichtag-12-01-2026-das-endgueltige-aus-fuer-bleileitungen-in-der-trinkwasserinstallation/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Stichtag 12.01.2026: Das endgültige Aus für Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
		
		
		
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		<title>Aktuelle Entwicklungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Schwabe]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Dec 2025 07:38:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Energieberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudeenergiegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[GEG 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Heizungsgesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Kommunale Wärmeplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssicherheit Bau]]></category>
		<category><![CDATA[TGA]]></category>
		<category><![CDATA[TGA-Fachplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Wärmepumpe]]></category>
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					<description><![CDATA[Status Quo und Handlungsempfehlungen für die TGA-Planung Der Koalitionsausschuss hat kürzlich neue Eckpunkte zur Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt. Auch wenn politisch ein „Umbau“ oder eine „Umbenennung“ angekündigt wurde, ist für Bauherren und Planer entscheidend, was rechtlich aktuell Bestand hat und wie mit der Übergangsphase umzugehen ist. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der aktuellen Beschlusslage und deren Auswirkungen auf Planungsprozesse in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). 1. Status Quo: Die aktuelle Rechtslage Ungeachtet der angekündigten politischen Reformen gilt aktuell weiterhin das bestehende GEG in seiner derzeitigen Fassung. Die politischen Rahmenbedingungen im Überblick: 2. Auswirkungen auf die Projektierung und Fachplanung Für die TGA-Systemplanung ergibt sich aus der politischen Gemengelage die Notwendigkeit einer flexiblen Strategie, um Planungssicherheit zu gewährleisten. A) Planungsstrategie: Flexibilität durch Variantenbetrachtung Bis zum Inkrafttreten einer Novelle ist eine „duale“ Vorgehensweise empfehlenswert: Konsequenz für die Technik: Die Wärmepumpe bleibt eine zentrale Technologie, jedoch sollten hybride Systeme, Fernwärmeoptionen, Quartierslösungen oder die Ertüchtigung des Bestands als gleichwertige Optionen in der Vorplanung detailliert betrachtet werden. B) Ausschreibung und Leistungsverzeichnisse Um auf gesetzliche Änderungen im Frühjahr 2026 reagieren zu können, empfiehlt es sich, Leistungsbeschreibungen und Planungsprämissen entsprechend offen zu formulieren. Empfohlene Formulierungen für Planungsunterlagen: Dies schafft vertragliche Sicherheit, sollten sich Detailanforderungen während der Projektlaufzeit ändern. C) Transparenz in der Beratung Gegenüber Investoren und Bauherren schafft eine offene Kommunikation über die politische Schwebephase Vertrauen. Der Beratungsansatz: Die Planung erfolgt rechtskonform nach geltendem GEG. Da politisch eine Reform bis Ende Februar 2026 angekündigt ist, deren Details jedoch noch offen sind, beinhaltet die Planung idealerweise eine GEG-sichere Basislösung sowie &#8230; <p class="link-more"><a href="https://cad-goeksu.de/aktuelle-entwicklungen-zum-gebaeudeenergiegesetz-geg/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Aktuelle Entwicklungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ </span>weiterlesen</a></p>]]></description>
		
		
		
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