AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

Sofern es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen/einen Unternehmer/ eine Unternehmerin handelt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nur dann von der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH als anerkannt anzusehen sind, wenn dieser ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Der vom Auftraggeber unterzeichnete projektbezogene Dienstleistungsvertrag oder Rahmenvertrag ist als bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB anzusehen. Innerhalb von zwei Wochen ab Zugang obliegt es dem AN diesen Vertrag anzunehmen.

Die Annahme des Vertrages erfolgt in Schriftform.

§ 3 Leistungsgegenstand und –umfang

Sowohl der Leistungsgegenstand als auch der Leistungsumfang richten sich nach dem Inhalt des projektbezogenen Dienstleistungsvertrages oder Rahmenvertrages durch die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH.

Insbesondere maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Vorschriften.

Basis der Auftragsausführung sind die vom Besteller überlassenen Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte und sonstigen Vorgaben des Auftraggebers.

Bereits vor und auch während der Auftragsbearbeitung durch Mitarbeiter der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH hat der Auftraggeber auf für ihn erkennbare Probleme und Schwierigkeiten der Auftragsdurchführung hinzuweisen und Zwischenergebnisse zu überprüfen.

Stellt die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH nach der Auftragsbestätigung fest, dass die Leistungen nach den Vorgaben des Auftraggebers nicht in der vereinbarten Art und Weise ausgeführt werden können, informiert die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH den Besteller umgehend.

Notwendige Änderungen des Leistungsgegenstandes und des Umfangs erfolgen zwischen dem Auftraggeber und der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH durch schriftliche Anpassung der Auftragsbestätigung und eventueller berechtigter Anpassungen der bisher vereinbarten Vergütung. Für diesen Fall ist die geänderte Auftragsbestätigung von dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.

§ 4 Weisungsrecht

Setzt die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH eigene Mitarbeiter für die Auftragsbearbeitung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ein, so verbleibt das Weisungsrecht betreffend dieser Mitarbeiter ausschließlich bei der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH.

Dies gilt nicht für Weisungen, welche im Rahmen von reinen Dienstleistungsaufträgen technische oder sonstige fachliche Weisungen im Hinblick auf die Auftragsbearbeitung betreffen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Preisangebote erfolgen ausschließlich in Schriftform und haben nach Auftragsbestätigung eine Gültigkeit von drei Monaten. Danach ist die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH berechtigt, die Preise entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen.

Im Fall von Preiserhöhungen seitens der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung den Auftrag zu kündigen.

In den Preisen der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH ist die Mehrwertsteuer in Höhe von der-zeit 19% nicht enthalten, wird jedoch in Rechnungen nochmals explizit ausgewiesen. Diese Rechnungen werden monatlich zum Monatsende in Form von Abschlagsrechnungen gestellt. Eine endgültige Abrechnung erfolgt nach Auftragsbeendigung unter Berücksichtigung der bisherigen Abschlagsrechnungen. Sollte es im es im Laufe der Projektbearbeitung Zahlungsschwierigkeiten des AG geben, so kann der AN auf eine zweiwöchige Rechnungsstellung um-stellen.

Sonstige Kosten wie Liefer- und Versandkosten, Fahrtkosten etc. sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung der Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto zu leisten.
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. und gegenüber Unternehmen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Für den Fall, dass die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedriger Höhe angefallen ist.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde darf Forderungen gegen den Unternehmer nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten, rechtskräftig oder zumindest entscheidungsreif festgestellt sind oder es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt (dies schließt auch Rückzahlungsansprüche nach Ausübung des Verbraucherwiderrufsrechts mit ein).

Zur Aufrechnung gegen die Ansprüche der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH ist der Auftraggeber auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Auftragsverhältnis geltend macht.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferzeit

Der Beginn der von der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Dem Auftraggeber bleibt seinerseits vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Der Auftraggeber kann vier Wochen nach Überschreitung eines/einer unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern.

Sollte die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist nicht einhalten oder aus sonstigem Grund in Verzug geraten, so muss der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen.

Wenn die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Vereinbarte Fristen verlängern sich automatisch, wenn die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. höhere Gewalt, Streiks, Änderung der ursprünglich vereinbarten Leistung durch nachträgliche Änderungen aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers, die Leistung nicht termingerecht erbringen kann.

Die Fristverlängerung ist der Dauer und Auswirkung der Verhinderung anzupassen.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen an Unternehmen, auch wenn die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.

§ 9 Leistungserfüllung/Gewährleistung und Mängelrüge

Mit Übergabe/Versand der Zeichnungen/Dateien an den Auftraggeber hat die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH ihre vertragsgemäße Leistung erfüllt.
Der Empfang der Zeichnungen/Dateien ist von dem Auftraggeber umgehend nach Erhalt schriftlich zu bestätigen.

Offensichtliche Mängel hat der Besteller umgehend nach Erhalt der Leistung, jedoch spätestens zehn Tage nach Empfang der Leistung, schriftlich der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH mitzuteilen. Anderenfalls sind die Mängelansprüche ausgeschlossen.

Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, wird ergänzend auf die Regelungen in dem § 377 HGB verwiesen.

§ 10 Datenschutz etc.

Die Abwicklung des Auftragsverhältnisses erfolgt unter Wahrung der Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bestellers und gilt auch über die Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.

Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber zur Geheimhaltung sämtlicher ihm bekannt werdenden Informationen im Rahmen des Auftragsverhältnisses betreffend des CAD Zeichenbüro Göksu GmbH sowohl während des Bestehens des Auftragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung.

Sofern bei der Abwicklung des Auftragsverhältnisses Schutzrechte Dritter verletzt werden stellt der Auftraggeber die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH von der Haftung gegenüber den Dritten frei.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für alle aus der Geschäftsbeziehung zwischen der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH und dem Auftraggeber resultierenden Rechtsstreitigkeiten kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der CAD Zeichenbüro Göksu GmbH, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, maßgeblich.

§ 12 Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Die CAD Zeichenbüro Göksu GmbH weist gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass sie weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

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