Aktuelle Entwicklungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Status Quo und Handlungsempfehlungen für die TGA-Planung

Der Koalitionsausschuss hat kürzlich neue Eckpunkte zur Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt. Auch wenn politisch ein „Umbau“ oder eine „Umbenennung“ angekündigt wurde, ist für Bauherren und Planer entscheidend, was rechtlich aktuell Bestand hat und wie mit der Übergangsphase umzugehen ist.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der aktuellen Beschlusslage und deren Auswirkungen auf Planungsprozesse in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).

1. Status Quo: Die aktuelle Rechtslage

Ungeachtet der angekündigten politischen Reformen gilt aktuell weiterhin das bestehende GEG in seiner derzeitigen Fassung.

Die politischen Rahmenbedingungen im Überblick:

  • Fahrplan: Der Koalitionsausschuss hat einen Zeitplan fixiert. Eckpunkte sollen bis Ende Januar 2026 vorliegen, ein Kabinettsbeschluss ist für Ende Februar 2026 avisiert.
  • Offene Punkte: Die zentrale Diskussion dreht sich um die Fortführung der 65%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe sowie die Ausgestaltung von Ausnahmen und Übergangsfristen. Hierzu liegen noch keine finalen Beschlüsse vor.
  • Kommunale Wärmeplanung: Die bestehende Logik der 65%-Vorgabe bleibt eng an die Fristen der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt (in der Regel ab 01.07.2026 für Großstädte, ab 01.07.2028 für kleinere Kommunen).

2. Auswirkungen auf die Projektierung und Fachplanung

Für die TGA-Systemplanung ergibt sich aus der politischen Gemengelage die Notwendigkeit einer flexiblen Strategie, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

A) Planungsstrategie: Flexibilität durch Variantenbetrachtung

Bis zum Inkrafttreten einer Novelle ist eine „duale“ Vorgehensweise empfehlenswert:

  1. Rechtskonforme Basisplanung: Auslegung und Nachweis müssen zwingend nach der aktuell gültigen Rechtslage (bestehendes GEG) erfolgen, um Haftungsrisiken bei der Abnahme zu vermeiden.
  2. Zukunftsoffene Varianten: Es ist ratsam, technische Alternativen aufzuzeigen. Der Koalitionsvertrag deutet darauf hin, dass CO₂-Vermeidung als Steuerungsgröße an Bedeutung gewinnen und die Technologieoffenheit gestärkt werden soll.

Konsequenz für die Technik: Die Wärmepumpe bleibt eine zentrale Technologie, jedoch sollten hybride Systeme, Fernwärmeoptionen, Quartierslösungen oder die Ertüchtigung des Bestands als gleichwertige Optionen in der Vorplanung detailliert betrachtet werden.

B) Ausschreibung und Leistungsverzeichnisse

Um auf gesetzliche Änderungen im Frühjahr 2026 reagieren zu können, empfiehlt es sich, Leistungsbeschreibungen und Planungsprämissen entsprechend offen zu formulieren.

Empfohlene Formulierungen für Planungsunterlagen:

  • „Die Auslegung und der Nachweis erfolgen gemäß dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie den nachgelagerten Regelwerken zum Zeitpunkt der Genehmigung bzw. Ausführung.“
  • „Technische Varianten (z. B. Wärmepumpe, Hybrid-Systeme, Fernwärmeanschluss, KWK/Quartierslösung) werden als Option ausgewiesen. Die finale Festlegung erfolgt vorbehaltlich der kommunalen Wärmeplanung sowie der finalen Gesetzgebung.“

Dies schafft vertragliche Sicherheit, sollten sich Detailanforderungen während der Projektlaufzeit ändern.

C) Transparenz in der Beratung

Gegenüber Investoren und Bauherren schafft eine offene Kommunikation über die politische Schwebephase Vertrauen.

Der Beratungsansatz: Die Planung erfolgt rechtskonform nach geltendem GEG. Da politisch eine Reform bis Ende Februar 2026 angekündigt ist, deren Details jedoch noch offen sind, beinhaltet die Planung idealerweise eine GEG-sichere Basislösung sowie 1–2 flexible Varianten. Dies ermöglicht ein schnelles Reagieren, sobald die Novelle neue Rahmenbedingungen schafft.

D) Dokumentation in Planunterlagen und Berechnungen

Um Missverständnissen vorzubeugen, ist eine präzise Dokumentation des Planungsstandes in allen technischen Unterlagen (z. B. in CAD- und Berechnungssoftware) unerlässlich.

Folgende Punkte sollten auf jedem Projekt-Notizblock oder Erläuterungsbericht vermerkt sein:

  • Status der kommunalen Wärmeplanung (bekannt/unbekannt).
  • Gewählte Technologie inklusive Begründung.
  • Dokumentation der Varianten inklusive der technischen Randbedingungen (Platzbedarf, Schallschutz, Netzanschlusskapazitäten, Vorlauftemperaturen, Hydraulik, Strombedarf).

Insbesondere bei Bestandsbauten ist eine realistische Einschätzung der Vorlauftemperaturen in Kombination mit einem Maßnahmenpaket (Heizflächen, hydraulischer Abgleich, Dämmung) sinnvoll, um der politisch geforderten „technologieoffenen Flexibilität“ technisch plausibel zu begegnen.

Fazit: Die kommenden Wochen erfordern eine Planung, die auf dem Boden des aktuellen Gesetzes steht, aber den Blick für kommende Änderungen offen hält. Eine saubere Dokumentation mit dem Vermerk des aktuellen Datums (z. B. Stand: 13.12.2025) sowie die aktive Abfrage der Wärmeplanung bei Kommunen und Versorgern sind derzeit die wichtigsten Instrumente für eine belastbare Projektierung.

Azubi-Glossar
CO₂-Vermeidung: CO₂-Vermeidung: Gemeint ist, dass man bei der Auswahl von Heiz- und Energiesystemen stärker darauf schaut, wie viel klimaschädliches CO₂ über die Nutzung entsteht. In der Praxis hilft das, verschiedene Lösungen (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid) fair zu vergleichen.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • CO₂-Vermeidung wird als Bewertungsmaßstab wichtiger, damit nicht nur „welche Technik“, sondern auch „welcher Klimaeffekt“ zählt.
Fernwärme: Fernwärme: Wärme wird über ein Leitungsnetz vom Versorger ins Gebäude geliefert, statt sie im Gebäude selbst zu erzeugen. Für Planung und Ausführung sind Übergabestation, Platzbedarf und Anschlussbedingungen entscheidend.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Bei Fernwärme entscheidet der Netzanschluss mit: Übergabestation, Hydraulik und Temperaturen müssen zum Gebäude und zum Netz passen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das GEG ist das zentrale Regelwerk, das Anforderungen an Energieeffizienz und Heiztechnik in Gebäuden festlegt. Für TGA bedeutet das: Auslegung und Nachweise müssen sich an der aktuell gültigen Fassung orientieren.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • GEG ist die „Spielregel“ für Energie- und Heiztechnik im Gebäude – geplant wird immer nach dem aktuell gültigen Stand.
Hybrid-System: Hybrid-System: Eine Heizungsanlage, die zwei Technologien kombiniert, z. B. Wärmepumpe plus Gas/Öl-Spitzenlast oder Wärmepumpe plus Solarthermie. Das kann helfen, Bestandsgebäude mit höheren Temperaturen oder begrenzter Stromleistung sinnvoll zu versorgen.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Hybrid-Systeme kombinieren Stärken: Eine Technik deckt die Basis, die zweite springt bei Spitzenlast oder ungünstigen Bedingungen ein.
Hydraulischer Abgleich: Hydraulischer Abgleich: Die Heizungsanlage wird so eingestellt, dass jeder Heizkörper bzw. jeder Heizkreis genau die nötige Wassermenge bekommt. Das spart Energie, reduziert Geräusche und sorgt dafür, dass Wärme gleichmäßig ankommt.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Hydraulischer Abgleich sorgt für die richtige Verteilung im System – Ziel ist gleichmäßige Wärme ohne unnötig hohe Pumpenleistung.
Kommunale Wärmeplanung: Kommunale Wärmeplanung: Städte und Gemeinden legen fest, wie die Wärmeversorgung künftig organisiert werden soll (z. B. Ausbau von Fernwärme, Wärmenetze, dezentrale Lösungen). Für Projekte ist das wichtig, weil es beeinflussen kann, welche Heizlösung langfristig sinnvoll oder erwartbar ist.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Kommunale Wärmeplanung zeigt die „Richtung vor Ort“ – dadurch kann sich ändern, ob z. B. ein Netzanschluss realistisch ist oder nicht.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, meist mit einem Motor oder einer Turbine. Das ist besonders interessant, wenn es einen gleichmäßigen Wärmebedarf gibt und die Anlage gut ausgelastet wird.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • KWK nutzt einen Brennstoff doppelt: Strom + Wärme – wirtschaftlich wird es, wenn die Wärme möglichst oft gebraucht wird.
Leistungsverzeichnis (LV): Leistungsverzeichnis (LV): Das LV beschreibt, was gebaut/geliefert werden soll – inklusive Ausführung, Qualität und Umfang. Für die TGA ist ein sauber formuliertes LV wichtig, damit die spätere Ausführung zur Planung passt und Varianten klar geregelt sind.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Im LV steht, was wirklich beauftragt wird – je klarer die Beschreibung, desto weniger Überraschungen auf der Baustelle.
Quartierslösung: Quartierslösung: Mehrere Gebäude werden gemeinsam versorgt, z. B. über ein Wärmenetz, zentrale Erzeuger oder gemeinsame Technikflächen. Das kann effizienter sein als einzelne Anlagen pro Gebäude – erfordert aber gute Abstimmung und Platz-/Netzplanung.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Quartierslösungen denken größer als ein einzelnes Haus – gemeinsam versorgen kann Technik sparen, braucht aber saubere Schnittstellenplanung.
Technologieoffenheit: Technologieoffenheit: Es wird nicht nur eine einzige Technik als „die richtige“ gesetzt, sondern mehrere Lösungen bleiben grundsätzlich möglich. In der Planung bedeutet das: Varianten technisch sauber durchdenken (Platz, Schall, Temperaturen, Anschlüsse), statt nur „eine Karte“ zu spielen.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Technologieoffenheit heißt: Mehrere Wege sind erlaubt – wichtig ist, dass jede Variante technisch realistisch und nachweisbar ist.
Vorlauftemperatur: Vorlauftemperatur: Das ist die Temperatur des Heizwassers, das vom Wärmeerzeuger zu den Heizflächen fließt. Sie ist entscheidend für Effizienz und Machbarkeit – besonders bei Wärmepumpen und in Bestandsgebäuden.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Je niedriger die nötige Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet das System – deshalb Heizflächen und Gebäudezustand mitdenken.
Wärmepumpe: Wärmepumpe: Ein Heizsystem, das Umweltwärme (Luft, Erde, Wasser) nutzt und auf ein höheres Temperaturniveau „hochpumpt“. In der Praxis zählen dafür Platz, Schallschutz, Strombedarf und passende Temperaturen im Heizsystem.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Wärmepumpen funktionieren am besten mit guter Effizienz, wenn das Gebäude und die Heizflächen mit niedrigen Temperaturen auskommen.
Bestandsbauten: Bereits bestehende Gebäude, bei denen die vorhandene Anlagentechnik (z. B. Heizflächen, Leitungsnetz, Vorlauftemperaturen) oft die möglichen Lösungen begrenzt. Planung bedeutet hier: Machbarkeit realistisch prüfen, bevor Technik festgelegt wird.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Bei Bestandsbauten entscheidet der Bestand oft über die sinnvolle Lösung – erst System prüfen, dann Technik auswählen.
Variantenvergleich: Gegenüberstellung möglicher Lösungen (z. B. Wärmepumpe, Hybrid, Fernwärme, KWK) inkl. technischer Randbedingungen wie Platzbedarf, Schall, Anschlusskapazitäten, Vorlauftemperaturen und Strombedarf. So bleibt die Planung belastbar, auch wenn sich Rahmenbedingungen ändern.Merksatz fürs Berichtsheft:
  • Ein Variantenvergleich dokumentiert Randbedingungen und macht Entscheidungen robust, auch wenn sich Vorgaben später verschieben.