Die „Bibel der Entwässerungstechnik“ steht vor ihrer Novellierung. Der aktuelle Norm-Entwurf (E DIN 1986-100, Ausgabe 05/2025) gibt bereits einen klaren Ausblick darauf, was TGA-Fachplaner und Systemplaner ab voraussichtlich Q1 2026 erwartet. Wir fassen die geplanten Änderungen zusammen.
Die DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ ist das zentrale Regelwerk für die entwässerungstechnische Planung in Deutschland. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse und baulicher Verdichtung wurde eine Anpassung der Norm unumgänglich. Der aktuelle Stand der Novellierung (2025) schärft viele Definitionen nach und schließt Lücken, die in der Praxis oft zu Unsicherheiten führten. Auch wenn die finale Ausgabe erst für 2026 erwartet wird, sind die Änderungen im aktuellen Entwurf wegweisend.
Hier sind die vier zentralen Punkte aus dem Entwurf, die Sie jetzt schon auf dem Radar haben sollten:
1. Präzisierung: Die neue Definition der Rückstauebene
Bisher wurde in der Praxis häufig vereinfacht angenommen: Rückstauebene (RSE) = Geländeoberkante am Anschlusspunkt. Der Norm-Entwurf macht deutlich, dass dies hydraulisch oft zu kurz greift, besonders bei komplexen Geländeverläufen.
Die Novellierung sieht eine hydraulisch exaktere Definition vor:
Rückstauebene = Höhe des wirksamen Entspannungspunktes + Überstauhöhe
- Entspannungspunkt: In der Regel der Deckel des nächsten Schachtes, aus dem Wasser austreten kann.
- Überstauhöhe: Ein hydraulischer Zuschlag, der berücksichtigt, dass Wasser bei Überlastung eine gewisse Höhe über dem Schachtdeckel erreichen kann, bevor es effektiv abfließt.
Bedeutung für die Planung:
Gerade bei Gebäuden in Hanglage oder wenn der Kanaldeckel auf der Straße höher liegt als das Grundstück, muss die RSE künftig noch sorgfältiger individuell ermittelt werden.

2. Hebeanlagen: Die Rückstauschleife wird sicherer
Ein kritischer Punkt bei Abwasserhebeanlagen ist der sogenannte Saugheber-Effekt. Wenn eine Druckleitung vollgefüllt ist und in einen tiefer liegenden Kanal mündet, kann der Unterdruck den Sammelbehälter der Hebeanlage leersaugen.
Der Entwurf zur DIN 1986-100 plant hier verschärfte Vorgaben, um die Betriebssicherheit zu erhöhen:
- Höhenzuschlag: Die Sohle der Rückstauschleife soll zwingend mindestens 0,1 m (10 cm) über der Rückstauebene liegen.
- Nennweitenerweiterung: Um die Vollfüllung der Leitung nach dem Scheitelpunkt sicher zu unterbrechen, ist eine Erweiterung der Nennweite direkt nach der Schleife vorgesehen.

3. Deep Dive: Berechnungsgrundlagen beim Regenwasser
Für die Detailplanung bringt der Entwurf tiefgreifende Änderungen, die besonders für größere Bauvorhaben relevant sind:
- Neue Abflussbeiwerte (Tabelle 9): Die Tabelle wurde vollständig überarbeitet. Erstmals wird explizit zwischen dem Spitzenabflussbeiwert (Cs) und dem mittleren Abflussbeiwert (Cm) unterschieden. Das ermöglicht eine differenzierte Berechnung, je nachdem, ob Leitungsquerschnitte dimensioniert oder Rückhaltevolumina berechnet werden müssen.
- Überflutungsnachweis: Die Anforderungen für Grundstücke ab 800 m² (abflusswirksame Fläche) wurden präzisiert. Hier greifen neue Formeln zur Ermittlung des Rückhaltevolumens (VRück), die Fließzeiten bis 15 Minuten berücksichtigen.
- Hinweis: Der Überflutungsnachweis bei Versickerungsanlagen ist explizit nicht mehr Teil der DIN 1986-100, sondern wird auf das DWA-A 138 verwiesen.
4. Fallleitungen: Klarheit bei Versprung und Verziehung
Der Entwurf unterscheidet sauberer zwischen zwei geometrischen Situationen bei Fallleitungen:
- Versprung: Ein Achsversatz von ≤ 1 Meter (bei Winkel ≤ 45°). Hier sind in der Regel keine besonderen lüftungstechnischen Maßnahmen erforderlich.
- Verziehung: Alles, was darüber hinausgeht (Versatz > 1 m oder Winkel > 45°).
Für Verziehungen werden die Regeln im Entwurf konkretisiert: In bestimmten Bereichen der Verziehung dürfen keine Anschlussleitungen eingebunden werden, um Rückstau zu verhindern. Dies wird Einfluss auf die Schlitz- und Durchbruchsplanung sowie die Schachtbelegung haben.
5. Sanierung: Flache Bodenabläufe endlich geregelt
Eine echte Erleichterung für das Bauen im Bestand: Der Entwurf legalisiert den Einsatz von Bodenabläufen mit einer Sperrwasserhöhe < 50 mm unter bestimmten Voraussetzungen (gemäß DIN EN 1253-6).
Dies ist zulässig, wenn:
- Der Einbau eines Norm-Ablaufs (50 mm) baulich nicht möglich ist (z. B. Sanierung/niedrige Aufbauhöhe).
- Maximal 3 Geschosse oberhalb liegen.
- Die Leitung entweder belüftet ist oder mindestens zwei weitere Entwässerungsgegenstände (z. B. Waschbecken, max. 1 WC) angeschlossen sind, die das Austrocknen verhindern.
6. Updates zu Notentwässerung und Balkonen
Auch im Bereich Regenwasser kündigen sich Anpassungen an:
- Notüberläufe: Der Entwurf betont die Ableitung auf „schadlos überflutbare Grundstücksflächen“. Die Ableitung auf andere Dachflächen oder Terrassen soll nur noch in engen Ausnahmefällen zulässig sein.
- Balkone: Das bisherige Anschlussverbot von Balkonen an Regenwasserfallleitungen der Dachentwässerung soll gelockert werden – unter definierten Sicherheitsbedingungen (z. B. Notüberlauf).
Fazit: Vorbereitet sein
Auch wenn die endgültige Fassung der DIN 1986-100 voraussichtlich erst Anfang 2026 erscheint, zeigt der Entwurf die Richtung klar an: Mehr Sicherheit bei Rückstau und Starkregen.
Wir behalten die Normungsarbeit genau im Blick, um Ihre Projekte schon heute zukunftssicher zu planen.
- Abflussbeiwerte helfen abzuschätzen, wie viel Regenwasser tatsächlich in die Entwässerung gelangt, damit Leitungen und Abläufe passend dimensioniert werden.
- Die Balkonentwässerung muss so ausgelegt sein, dass Regenwasser zuverlässig abgeführt wird und bei Verstopfung kein Wasser ins Gebäude oder an kritische Stellen gelangt.
- Beim Bodenablauf sind passender Einbauort, ausreichende Ablaufleistung und eine sichere Geruchssperre entscheidend, damit keine Feuchte- oder Geruchsprobleme entstehen.
- Druckleitungen gehören zu pumpenbetriebenen Systemen und müssen so geplant werden, dass der Betrieb sicher ist und Rückfluss bzw. Störungen zuverlässig vermieden werden.
- Der Entspannungspunkt zeigt, wo Wasser im Überlastfall zuerst austreten kann und dient als Orientierung dafür, wie hoch ein Rückstau realistisch ansteigen kann.
- Fallleitungen müssen so geführt und dimensioniert werden, dass Abwasser sicher abfließt und Anschlüsse so angeordnet sind, dass Rückstau, Geräusche und Geruchsprobleme vermieden werden.
- Eine Hebeanlage ist erforderlich, wenn Abwasser nicht im freien Gefälle abgeleitet werden kann, damit Bereiche unterhalb der Rückstauebene sicher entwässert bleiben.
- Notentwässerung dient als Reserve, damit Regenwasser bei Überlast oder Ausfall kontrolliert ablaufen kann und Gebäudeschäden durch unkontrollierten Wasseranstau vermieden werden.
- Unterhalb der Rückstauebene müssen Entwässerungsstellen besonders gesichert werden (z. B. Hebeanlage/Rückstauschutz), damit bei Rückstau kein Abwasser ins Gebäude eindringt.
- Die Rückstauschleife bildet einen sicheren Hochpunkt in der Druckleitung und hilft, Rückfluss aus dem Kanal in die Anlage bzw. ins Gebäude zu verhindern.
- Der Saugheber-Effekt muss durch geeignete Leitungsführung vermieden werden, weil Unterdruck den Betrieb stören und Wasser bzw. Luft ungewollt „mitziehen“ kann.
- Der Überflutungsnachweis prüft, ob Grundstück und Entwässerung Starkregen beherrschen, damit rechtzeitig Rückhalt, Ableitung oder sichere Überflutungswege vorgesehen werden können.
- Versprünge sind so auszubilden, dass die Strömung nicht ungünstig beeinflusst wird und Anschlüsse weiterhin sicher und störungsfrei funktionieren.
- Verziehungen sind strömungstechnisch kritischer als kleine Versprünge; Anschlussstellen müssen dort besonders sorgfältig geplant werden, um Rückstau und Störungen zu vermeiden.


